Amtsgericht Koblenz HRB 21258
NMB Baustoff-Team GmbH. Andernach. Rennweg 97. 56626 Andernach.Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 .Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 .Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der G.S.M. Gesellschaft für Synergiemanagement mbH mit Sitz in Andernach .Amtsgericht Koblenz. HRB 13822) verschmolzen .Verschmelzung durch Aufnahme). Neue Firma: G.S.M. Gesellschaft für Synergiemanagement mbH. Geschäftsanschrift: Rennweg 97. 56626 Andernach. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen und Bauzubehör aller Art. die Vermietung von Baumaschinen. -geräten und Bauzubehör. b) die Beratung mittelständischer Unternehmen in den Geschäftsfeldern Marketing. Cont-rolling. Finanzierung. Technik und Unternehmensführung. Neben der Konzeptentwicklung und Beratung ist es Ziel. die beratenen Unternehmen im Sinne der Auftraggeber weiter zu entwickeln durch operative und stra-tegische Maßnahmen die Ertragskraft zu stärken und Synergieeffekte zu realisieren. Hierbei wird für die Unternehmensentwicklung in der Auftragsphase direkte Verantwor-tung durch Übernahme von Managementfunktionen .Zeitmanagement) übernommen. Darüber hinaus soll die Gesellschaft wesentliche Beteiligungen mittelständischer Pro-duktionsunternehmen. insbesondere der Metallindustrie übernehmen. c) sowie alle Tätigkeiten. die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 15.04.2009
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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