Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3636
MailWing Postbearbeitungsges. mbH.. Merxheim. In der Au 7. 55627 Merxheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter. den künftig unter der Firma MailWing Steffen Hahn e.K. .Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20640) auftretenden Kaufmann Hahn. Steffen übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 09.10.2013
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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