KSL Gesellschaft für kommunale Informationssysteme mbH

Amtsgericht Zweibrücken HRB 1588
KSL Gesellschaft für kommunale Informationssysteme mbH. Zweibrücken .Homburger Straße 80. 66482 Zweibrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx mit der P I Personal Informatik AG mit Sitz in Wiesbaden .Amtsgericht Wiesbaden HRB 9110) verschmolzen .Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 17.07.2007




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