Amtsgericht Montabaur HRB 20724
kp Asien-Holding GmbH. Heiligenroth. Industriestr. 3-5. 56412 Heiligenroth.Es wird darauf hingewiesen. dass ein Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Kloeckner Pentaplast Italia S.R.L. . eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht mit Sitz in Cadorago .CO). Italien. als übertragende Gesellschaft und die kp Asien-Holding GmbH. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Heiligenroth. als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die Kloeckner Pentaplast Italia S.R.L. als übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Como unter Nr. 02701140135; die kp Asien-Holding GmbH als übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 20724.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen kp Asien-Holding GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten kp Asien-Holding GmbH Sicherheit zu leisten. wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragungg der Verschmelzung in das Register des Sitzes der kp Asien-Holding GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der kp Asien-Holding GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich. ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung. als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der kp Asien-Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Industriestrasse 3-5. 56412 Heiligenroth geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich. so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen. dass die Sicherheitsleistung spätestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der kp Asien-Holding GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern .insbesondere bezüglich der Verbesserung des Umtauschverhältnisses und des Abfindungsangebotes) ist nicht bekannt zu machen. da die Kloeckner Pentaplast Italia S.R.L. als 100-prozentige Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft. die kp Asien-Holding GmbH. verschmolzen wird; die kp Asien-Holding GmbH ist wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Klöckner Pentaplast GmbH Co. KG. Außenstehende Minterheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
Vorgänge ohne Eintragung 06.05.2009
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