Amtsgericht Kaiserslautern HRB 4073
HRB 4073: PHILIS AG. Kaiserslautern. Augustastr. 4 A. 67655 Kaiserslautern. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der PHILIS AG mit der SIOLA SA eingereicht worden. An der Verschmelzung sind die PHILIS AG. eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in Kaiserslautern. Deutschland als übertragende Gesellschaft und die SIOLA SA. eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht mit dem Sitz in Luxemburg. Luxemburg als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 4073. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B 46.799. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen PHILIS AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen PHILIS AG Sicherheit zu leisten. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen PHILIS AG nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen PHILIS AG gemäà § 122a Abs. 2 i.V.m.. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich. ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung. als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PHILIS AG unter deren Geschäftsanschrift Augustastr. 4 A. 67655 Kaiserslautern geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich. so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übertragenden PHILIS AG gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Ãbrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Gläubiger der übernehmenden luxemburgerischen SIOLA SA können einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die SIOLA SA geltend machen. wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag. an dem der Verschmelzungsplan in Luxemburg bekannt gemacht worden ist. schriftlich zu diesem Zweck bei der SIOLA SA melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht. wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft. wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht. niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichteten. behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der SIOLA SA bleiben unberührt. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der SIOLA SA kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: 16 A boulevard de la Foire. L-1528 Luxemburg.
Vorgänge ohne Eintragung 20.07.2016
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