Amtsgericht Koblenz HRB 2976
Büttig-Industrieschleifwerkzeuge und Klebebandprodukte GmbH.. Koblenz. Karl-Mand-Straße 9. 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 .Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat ebenfalls die Einfügung eines neuen § 9 .Tod eines Gesellschafters) beschlossen und die Änderung der bisherigen §§ 9 - 16 in §§ 10 - 17 beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des § 10 .Geschäftsführer und Vertretungsmacht; bisher § 9). des § 13 .Gesellschafterversammlung; bisher § 12) und das Wegfallen von § 17 .Kapitalerhöhungsaufwand; bisher § 16) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Konfektion von Schleifwerkzeugen aller Art. Klebebandprodukten und Klebestoffen sowie die Weiterentwicklung dieser Materialien. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen 02.03.2016
Neueintragungen ins dasDeutsche Handelsregister Sehen Sie in den verschiedenen Register de Commerce der einzelnen Bundesländern
Rechercheren Sie deutsche Insolvenzen und Konkurse in den einzelnen Bundesländern.
Sie suchen den Geschäftsführer/innen eines Unternehmen. Oder suchen weiter of Tätigkeiten Ihrer Geschäftspartner.
Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
+ Mehr Infos bei Wikipedia© Copyright 2015. "Proximet" by Anariel Design . All rights reserved.