Amtsgericht Mainz HRB 21767
Gräflich von Hopffgarten`sche Weinkellerei Gesellschaft mit beschränker Haftung. Bingen. Am Ockenheimer Graben 35. 55411 Bingen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei mit Sitz in Bingen .Amtsgericht Mainz. HRB 21488) verschmolzen .Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Hermann Kendermann GmbH Weinkellerei. nunmehr Reh Kendermann GmbH Weinkellerei. dem übernehmenden Rechtsträger abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. dem die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx zugestimmt hatte. ist mit Eintragung der Verschmelzung von Rechts wegen beendet. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 24.04.2015
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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