Amtsgericht Mainz HRB 41102
Hikma Pharma GmbH. Klein-Winternheim .Raiffeisenstr. 5. 55270 Klein-Winternheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 .Firma) -bisher: ribosepharm GmbH-. § 1 Abs. 2 .Sitz). § 2 .Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Gräfelfing .bisher Amtsgericht München HRB 145878) nach Klein-Winternheim beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Gegenstand: Entwicklung. Herstellung. Vertrieb von und Handel mit chemischen. biologischen und pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten aller Art im In- und Ausland; und Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert. Gregor. Jugenheim. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Hikma Pharma GmbH mit Sitz in Klein-Winternheim .Amtsgericht Mainz HRB 8605) ist im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom xx.xx.xx durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die ribosepharm GmbH mit Sitz in Gräfelfing .Amtsgericht München HRB 145878) - nunmehr: Hikma Pharma GmbH mit Sitz in Klein-Winternheim verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 27.09.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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