Amtsgericht Wittlich HRB 41839
Handy Lade Punkt GmbH. Oberbillig. Am Heidenborn 17. 54331 Oberbillig. Gemäß § 122 d UmwG wurde der Entwurf des Verschmelzungsplans vom xx.xx.xx beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragender Rechtsträger die Handy Lade Punkt GmbH .Österreich). eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts. mit Sitz in Wien. eingetragen im Firmenbuch des Handelsregisters Wien und er Registrierungsnummer FN 300435 t. Als übernehmender Rechtsträger die Handy Lade Punkt GmbH .Deutschland). eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. mit Sitz in Oberbillig. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 41839. Die Verschmelzung wird keine negativen Auswirkungen auf die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften entfalten. da auch nach der Verschmelzung die geschäftlichen Aktivitäten der Handy Lade Punkt Österreich in Wien als Niederlassung der Handy Lade Punkt Deutschland fortgeführt werden. Den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH .Deutschland) ist. wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH .Deutschland) haben ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich zu richen an: Handy Lade Punkt GmbH. Am Heidenborn 17. D-54331 Oberbillig. Dieses Recht steht den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH .Deutschland) jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu. die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Die Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH .Österreich) haben ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich zu richten an: Handy Lade Punkt GmbH. Mooslackengasse 17/Top 3121. A-1190 Wien. Gemäß § 13 Abs.1 öEU-VerschG ist den Gläubigern der Handy Lade Punkt GmbH .Österreich) wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag. an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist. schriftlich zu diesem Zweck melden. für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht jedoch sochen Gläubigern nicht zu. die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz erreichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Bekannte Gläubiger der Handy Lade Punkt GmbH .Österreich) werden darüber hinaus noch unmittelbar verständigt werden.Die Geschäftsanteile der Handy Lade Punkt GmbH .Deutschland) werden ausschließlich von einem Gesellschafter gehalten. Es gibt insoweit keine Minderheitsgesellschafter. Die maßgebliche Anschrift fürvollständige und kostenlose Auskünfte gemäß § 122 d Ziffer 4 UmwG lautet: 54331 Oberbillig. Am Heidenborn 17.
Vorgänge ohne Eintragung 29.08.2013
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