Amtsgericht Mainz HRB 40373
EWR Netz GmbH. Worms .Klosterstraße 16. 67547 Worms). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 .Gegenstand).§ 5 .Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000.00 EUR auf 50.000.00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung und die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Netzführung. der Betrieb. die Instandhaltung und der Ausbau eines Strom-. Gas-. Wasser- und Straßenbeleuchtungsnetzes in dem Gebiet der Stadt Worms. der Region Rheinhessen und den benachbarten Gebieten.Weiterer Gegenstand ist die Wassergewinnung. Daneben kann es andere versorgungstechnische Aufgaben und Dienstleistungen übernehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx . der Änderungsvereinbarung vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom xx.xx.xx und vom xx.xx.xx Teile des Vermögens der EWR Aktiengesellschaft mit Sitz in Worms .Amtsgericht Mainz -HRB 10036-) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Durch den Vertrag überträgt die EWR Aktiengesellschaft im Rahmen der Erfüllung ihrer energiewirtschaftlichen Verpflichtungen das Strom- und Gasnetz sowie die neutralen Wirtschaftsgüter der Strom- und Gassparte einschließlich der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die EWR Netz GmbH gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 25.000.00 EUR.Wegen der Bewertung wird auf die zu den Akten gereichten Gutachten/ Prüfberichte und Unterlagen verwiesen.Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 20.09.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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