Amtsgericht Koblenz HRB 4358
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft. Koblenz. Maria Trost 21. 56070 Koblenz. Die Hauptversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung der Satzung in § 4 .Grundkapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom xx.xx.xx hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu xx.xx.xx.00 EUR beschlossen. .bebingtes Kapital 2012/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger bzw. Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Optionsschuldverschreibungen. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen .bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Bezugsberechtigt sind die Aktionäre bzw. die Inhaber von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungs- oder Optionspreis entspricht entweder - für den Fall eines Bezugsrechtsausschlusses - mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse .oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechtes - alternativ mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse .oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) .i) entweder an den zehn Börsenhandelstage vor dem Beginn des Bezugsrechts .ii) oder während des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzen Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen. die ein Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. ein Wandlungs- oder Optionspflicht gewähren bzw. bestimmen. Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden. können die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten - unbeschadet § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst wereden. soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung bzw. einen niedrigeren Ausgabepreis nicht überschreiten.
Veränderungen 12.11.2012
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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