Amtsgericht Wittlich HRB 32155
Bitburger Holding GmbH. Bitburg. Römermauer 3. 54634 Bitburg. Gemäß § 122 d UmwG wurde der Verschmelzungsplan vom xx.xx.xx beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragender Rechtsträger die Beda Management GmbH. eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts in Form der société à resposabilité limitée mit Sitz in Luxemburg. eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter der Nummer B 157708. Als übernehmender Rechtsträger die Bitburger Holding GmbH. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. mit Sitz in Bitburg. eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 32155. Bei der übernehmenden Bitburger Holding GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. insbesondere in Bezug auf die Leistung von Sicherheiten. Danach ist den Gläubigern der Bitburger Holding GmbH. wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bitburger Holding GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie Befriedigung nicht verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet wird. In der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Bitburger Holding GmbH wird gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG erneut auf dieses Recht hingewiesen werden. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Bitburger Holding GmbH. z. H. Herr Wolfgang Hecker. Römermauer 3. 54634 Bitburg geltend zu machen. Bei der übertragenden Beda Management GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 LGG. Danach können die Gläubiger. deren Forderung vor der Veröffentlichung der gemäß Art. 273 .1) LGG veröffentlichten Verschmelzungsbescheinigung entstanden sind. gemäß Art. 268 LGG innerhalb einer zweimonatigen Frist bei dem Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichtes .tribunal d`arrondissement). in dessen Bezirk die Beda Management GmbH ihren Sitz hat. die Bestellung von Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen beantragen. Voraussetzung hierfür ist. dass glaubhaft gemacht werden kann. dass die Verschmelzung ein Risiko für den Bestand der Forderung darstellt und die Beda Management GmbH keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt hat. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Bitburger Holding GmbH. z. H. Herrn Wolfgang Hecker. Römermauer 3. 54634 Bitburg.
Vorgänge ohne Eintragung 20.06.2013
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