Amtsgericht Mainz HRB 41139
BFE Studio-. Medien- Nachrichtentechnik AG. Mainz. An der Fahrt 1. 55124 Mainz.Die Hauptversammlung vom xx.xx.xx hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen in Höhe von 800.000.00 EUR und im Wege der Nachgründung um weitere xx.xx.xx.00 EUR durch Sacheinlage beschlossen. Die Gesellschaft hat am xx.xx.xx einen Nachgründungs-und Einbringungsvertrag mit der Gründerin. der TEKOMAG Aktiengesellschaft für Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen mit dem Sitz in Mainz. geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Einbringung eines Geschäftsanteils. den die Gründerin an der BFE Studio- und Mediensysteme GmbH mit Sitz in Mainz hält. Die Einbringung erfolgt zu einem festgesetzten Wert von xx.xx.xx.00 EUR gegen Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von xx.xx.xx.00 EUR. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Vertrag am xx.xx.xx zugestimmt. Die Kapitalerhöhung über xx.xx.xx.00 EUR ist durchgeführt. § 4 der Satzung .Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde entsprechend geändert. Neues Grundkapital: xx.xx.xx.00 EUR.
Veränderungen 30.12.2009
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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