Amtsgericht Mainz HRB 11102
Alten- und Altenpflegeheim Haus JACOBUS gGmbH. Osthofen. Neißestr. 24 - 26. 67547 Osthofen.Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 2 .Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx den bisherigen § 5 .Kündigung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages ersatzlos aufgehoben. § 6 .Geschäftsführung und Vertretung) wurde umnummeriert in § 5. § 7 .Jahresabschluss) wurde umnummeriert in § 6 .Jahresabschluss / Ergebnisverwendung) und neu gefasst. die §§ 8 .Gesellschafterversammlung). 9 .Gewinnverteilung). 10 .Bekanntmachungen) und 11 .Liquidation und Vermögensbindung) wurden umnummeriert in §§ 7 bis 10. der bisherige § 12 .Gründungsaufwand) wurde ersatzlos aufgehoben. der bisherige § 13 .Auflösung der Gesellschaft) wurde umnummeriert in § 11 und neu gefasst. die bisherigen §§ 14 .Schiedsklausel) und 15 .Salvatorische Klausel) wurden umnummeriert in §§ 12 und 13. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der stationären Pflege und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen sowie die ambulante. vor- und nachstationäre Behandlung. Pflege. Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Erreichen und Betreiben von Alten- und Pflegeheimen mit den erforderlichen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten sowie durch stationäre. teilstationäre und ambulante Hilfsangebote. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Kurzzeit- und Tagespflege errichten. betreiben und unterhalten. Der Gesellschaftszweck wird auch erfüllt durch unmittelbare finanzielle Unterstützung entsprechend förderungswürdiger natürlicher Personen oder durch Zuschussgewährung an geeignete steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben. die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind. oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Veränderungen 21.12.2009
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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