Amtsgericht Osnabrück HRB 120711
City-Kauf Hoppe GmbH. Haselünne .49740 Haselünne). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx im Wege des Formwechsels in die City-Kauf Hoppe GmbH Co. KG mit Sitz in Haselünne umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform .Amtsgericht Osnabrück HRA 202610) am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Löschungen 24.03.2011
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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