Molkereigenossenschaft Bergen e

Amtsgericht Stralsund GnR 87
Molkereigenossenschaft Bergen e.G.. Bergen auf Rügen .Gingster Chaussee 3. 18528 Bergen auf Rügen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom xx.xx.xx und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Mecklenburgisch-Vorpommersche Milch e.G. Pasewalk mit Sitz in Altentreptow .Amtsgericht Neubrandenburg GnR 207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 03.09.2007




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