Amtsgericht Schwerin HRB 9574
Mode-Design-Schule Schwerin gGmbH. Schwerin .Bergstr. 40. 19055 Schwerin). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Gegenstand: Förderung von Bildung und Erziehung durch die Erbringung von schulischen Leistungen zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen auf kulturell - künstlerischem Gebiet. Hierzu wird die Gesellschaft als Träger einer Ersatzschule im Sinne der Höheren Berufsschulverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit einer Berufsausbildung und des Berufsabschlusses auf dem Gebiet des Modedesigns schaffen und fördern. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Krause. Christian. Pinnow. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Grafik + Design Schule Schwerin GmbH mit Sitz in Schwerin .Amtsgericht Schwerin. HRB 7293 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom xx.xx.xx und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 10.09.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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