Amtsgericht Rostock HRA 2798
Karin Köhn e. Kfr.. Rostock .Lessingstr. 2. 18055 Rostock). Das Unternehmen ist gemäß Ausgliederungsplan vom xx.xx.xx aus dem Vermögen der Inhaberin auf die dadurch neu gegründete Häusliche Krankenpflege Karin Köhn GmbH mit Sitz in Rostock .Amtsgericht Rostock HRB 2798) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 18.08.2008
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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