HRA 3469: KNE Windpark Nr

Amtsgericht Rostock HRA 3469
HRA 3469: KNE Windpark Nr. 30 GmbH & Co. KG. Rerik. Meschendorfer Weg 12. 18230 Rerik. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der KNE Windpark Nr. 40 GmbH & Co. KG mit Sitz in Rerik .Amtsgericht Rostock HRA 3565) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 30.08.2018




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