Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7712
GBP Wohnungsgesellschaft Neustrelitz mbH. Neustrelitz. Strelitzer Straße 8. 17235 Neustrelitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx mit Änderung vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Strelitzer Straße 8. 17235 Neustrelitz. Gegenstand: Hauptgegenstand ist die selbständige und nachhaltige Vermietung von Wohnungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Gesellschaft kann andere Geschäfte betreiben. wenn dadurch der Hauptgegenstand der Gesellschaft gefördert wird. Gegenstand ist weiterhin die Durchführung von spezifischen Bauarbeiten und die Betreibung von Geschäften. insbesondere Montagearbeiten in den Gewerken Heizung. Sanitär. Lüftung und Klima; Schornsteinsanierungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Heizungsanalgen; Beratung und Betreuung zur Realisierung der genannten Leistungen; Vermittlung und Durchführung von Projektierungsleistungen des spezifischen genannten Leistungsumfanges; Vermittlung und Verkauf von gewerkspezifischen Materialien. Stammkapital: 25.050.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gießler. Fred. Neustrelitz. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sanitär- und Heizungsbau Neustrelitz e.G.. Neustrelitz .Amtsgericht Neubrandenburg. GnR- 48) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 07.02.2012
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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