Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6290
Europäisches Jugend- und Sozialwerk gGmbH. Penkun. Sandkuhlstrasse 3. 17328 Penkun. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Erbringung von Leistungen in der Suchtkrankenhilfe. sowie die Betreuung von sozial schwachen und hilfsbedürftigen Menschen. Hierbei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund der gemeinnützigen GmbH: - Erbringung von Leistungen nach SGB XII. insbesondere Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen .§§ 53 bis 60) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten .§§ 67 bis 69). aufgrund abzuschließender Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII - Erbringung von Leistungen der Ambulanten Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII .§ 27 KJHG). insbesondere Erziehungsbeistandschaft .§ 30 KJHG) Sozialpädagogische Familienhilfe .§ 31 KJHG). Sozialpädagogische Einzelbetreuung .§ 35 KJHG) und Hilfen für junge Volljährige .§ 41 KJHG) - Durchführung von Betreuungsweisungen nach § 10 Nr. 2 JGG - Arbeitstraining für Suchtkranke in Form eines nach § 12 .2) Nr. 8a UStG steuerbegünstigten Zweckbetriebes. - Angebot von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten nach § 3 .2) SGB II für Bezieher von Arbeitslosengeld II. - gemeinnützige Beschäftigung von verurteilten Straftätern nach der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit. - Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch Leistungsvereinbarung nach § 6 .1) Satz 2 SGB II ; 2. Die Gesellschaft ist berechtigt. sämtliche Geschäfte zu betreiben. die im Rahmen der Sozialgesetzgebung möglich sind.; 3. Die Gesellscharft ist insbesondere berechtigt. sämtliche Geschäfte zu betreiben. die sinnvoll sind. Kindern. Jugendlichen und jungen Menschen in schwierigen Situationen zu helfen bzw. eine erfüllte Freizeit und außerschulische Bildung zu bieten. ; 4. Die Gesellschaft darf auch sonstige Handelsgeschäfte und Dienstleistungen ausführen. sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.; 5. Die Gesellschaft betreibt darüber hinaus für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein Mietwagenunternehmen und übt somit einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz als Gewerbe aus.; 6. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen. vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. 7. Die Gesellschaft ist berechtigt. gemeinnützige und mildtätige Körperschaften zu unterstützen und zu fördern.
Veränderungen 29.11.2012
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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