Amtsgericht Stralsund GnR 23
BÄKO Mecklenburg-Vorpommern eG. Grimmen .Zum Rauhen Berg 30. 18507 Grimmen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom xx.xx.xx und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der BÄKO HANSA eG mit Sitz in Hamburg .Amtsgericht Hamburg GnR 72) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 04.07.2011
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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