Amtsgericht Schwerin VR 10011
Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Schwerin .Werderstr. 1. 19055 Schwerin). Entstanden durch Verschmelzung des Baugewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Sitz in Schwerin .Amtsgericht Schwerin - VR 26 - übertragender Rechtsträger) und dem Bauindustrieverband Mecklenburg/Vorpommern e.V. mit Sitz in Schwerin .Amtsgericht Schwerin - VR 2 - übertragender Rechtsträger) durch Verschmelzungsvertrag vom xx.xx.xx und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen aller beteiligter Vereine vom xx.xx.xx.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Neueintragungen 21.05.2008
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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