Amtsgericht Schwerin 2
Bauindustrieverband Mecklenburg/Vorpommern e.V.. Schwerin. Der Verein ist mit dem Baugewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. .AG Schwerin VR 26) mit Sitz in Schwerin durch Verschmelzungsvertrag vom xx.xx.xx und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom xx.xx.xx auf den Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Sitz in Schwerin .AG Schwerin - VR 10011- übernehmender Rechtträger) verschmolzen. Die Eintragung ist bei dem übernehmenden Verein am xx.xx.xx erfolgt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Löschungen 26.05.2008
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