Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 17741
Ricoh Deutschland GmbH. Frankfurt am Main .Wilhelm-Fay-Straße 51. 65936 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RICOH Digitale Lösungen GmbH mit Sitz in Köln .Amtsgericht KölnHRB 11545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 03.07.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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