Amtsgericht Kassel HRB 7018
EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH. Helsa .Berliner Str. 20. 34298 Helsa). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der EKO-PLANT Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft für ökotechnische Anlagen mbH mit Sitz in Neu-Eichenberg .HRB 2528 Amtsgericht Eschwege) jeweils vom xx.xx.xx sind die beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende EKO-PLANT Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft für ökotechnische Anlagen mbH gemäß §§ 1 Absatz 1 Ziffer 1. 2 Ziffer 1 des Umwandlungsgesetzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Nicht eingetragen: : Den Gläubigern der Gesellschaft ist. wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 06.09.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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