Amtsgericht Bremen HRB 23603 HB
NORDMILCH AG. Bremen.Flughafenallee 17. 28199 Bremen). Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens acht Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot. Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. befreit werden. Vorstand: Änderung ; Vorstand:; Dipl.-Ing. Dipl.-Kaufm. Mischel. Martin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung ; Vorstand: Dipl.-Ing. Schulte. Hero; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung ; Vorstand: Dipl.-Ing. Strunk. Andreas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung ; Vorstand: Dipl.-Ökonom Tomat. Stephan. *xx.xx.xx. Hamburg. Vorsitzender des Vorstandes; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom xx.xx.xx ist die allgemeine Vertretungsregelung und entsprechend § 11 der Satzung geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage vom selben Tage ist die NORDMILCH Beteiligungs AG in Bremen .HRB 21333 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Veränderungen 07.02.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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