Amtsgericht Bremen HRB 25693 HB
BVL Campus gGmbH. Bremen. Universitätsallee 18. 28359 Bremen. Gegenstand jetzt: 1. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung in der internationalen Wirtschaft und der Logistik unter Anwendung wissenschaftlicher und pädagogischer Erkenntnisse. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. die Errichtung und den Betrieb von Bildungseinrichtungen zur vor allem praxisorientierten Aus- und Weiterbildung mit der Möglichkeit des Erwerbs anerkannter sowie akademischer Abschlüsse. b. die Durchführung von offenen Bildungsveranstaltungen sowie von spezifischen Bildungsmaßnahmen für Unternehmen und Institutionen. c. die Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen. d. die Förderung wissenschaftlicher Publikationen. 3. Zum Unternehmensgegenstand des Betriebs von Bildungseinrichtungen gehören insbesondere der Betrieb der Hochschule für Internationale Wirtschaft und Logistik sowie der Deutschen Außenhandels- und Verkehrs-Akademie .DAV). weiterhin die Durchführung von Seminaren. Kursen und sonstigen Bildungsveranstaltungen. sowohl als offene Angebote als auch als Bildungsmaßnahmen für Unternehmen und Institutionen. insbesondere auf den Gebieten Logistik und Wirtschaft. 4. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen. die im Interesse der Gesellschaft und der Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke liegen. Sie kann sich dazu an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. deren Vertretung übernehmen sowie dazu Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann neben der in Ziff. 3 genannten Hochschule weitere Hochschulen oder Akademien errichten. 5. Darüber hinaus ist die Beschaffung von Mitteln zum Zweck der Förderung der angeführten gemeinnützigen Zwecke durch eine andere Körperschaft Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft .§ 58 Nr. 2 AO). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx ist der Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 .Firma. Sitz. Geschäftsjahr. Dauer). 2 .Gesellschaftszweck. Gegenstand des Unternehmens). 3 .Gemeinnützigkeit). 4 .Stammkapital). 5 .Geschäftsführung und Vertretung). 8 .Befreiung von Wettbewerbsverboten). 9 .Änderungen des Gesellschaftsvertrags. Auflösung der Gesellschaft). 10 .Übertragung von Geschäftsanteilen. Vorkaufsrecht) und 12 .Schlussbestimmungen) geändert und insgesamt neu gefasst worden.
Veränderungen 18.05.2012
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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