Amtsgericht Bremen HRB 18604 HB
HRB 18604 HB: Firma vormals: Besitzgesellschaft Science Center Bremen GmbH. Bremen. LangenstraÃe 2 - 4. 28195 Bremen. Gegenstand: Die Errichtung. der Betrieb sowie die Weiterentwicklung des "Universum® Bremen" als bremisches Science-Center mit regionaler Reichweite. insbesondere Planung. Errichtung und Betrieb des "Universum® Bremen" auf Basis von Nutzungs- und Ausstellungskonzepten sowie deren Umbau und Erweiterung; Sicherstellung der für den Betrieb der Science-Center erforderlichen baulichen Strukturen; Sicherung eines attraktiven Betriebs. Weiterentwicklung der Inhalte .Reattraktivierung) und Fortentwicklung der Konzepte des "Universum® Bremen". Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Göbel. Michael; Geschäftsführer: Ehntholt. Jörg. *xx.xx.xx. Bremen; Geschäftsführer: Dr. Münder. Herbert. *xx.xx.xx. Bergheim; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschlieÃen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: Pleis. Manfred; Grotheer. Marena. *xx.xx.xx. Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx sind die Firma und der Unternehmensgegenstand geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Universum Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen .Amtsgericht Bremen. HRB 19225 HB) durch Ãbertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen 06.09.2016
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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