Amtsgericht Bremen HRB 20270 HB
Aragorn Verwaltungs GmbH. Bremen.Auf dem Dreieck 6. 28197 Bremen). Gegenstand: Die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx sind der Unternehmensgegenstand geändert. das Stammkapital zur Durchführung nachstehender Verschmelzung um 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in §§ 2 und 3 geändert worden; ferner ist § 8 .Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages geändert worden und § 9 entfallen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx ist das Stammkapital zur Durchführung nachstehender Verschmelzung um 25.000 EUR auf 75.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert worden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx ist das Stammkapital um 25.000 EUR. um weitere 25.000 EUR und um weitere 25.000 EUR auf 150.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BML Verwaltungs GmbH in Bremen .Amtsgericht Bremen HRB 15900 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DA Verwaltungs GmbH in Bremen .Amtsgericht Bremen HRB 14767 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Für beide Verschmelzungen gilt: als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht. Sicherheitsleistung zu verlangen. steht Gläubigern nicht zu. die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben. die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Veränderungen 03.11.2008
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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