Amtsgericht Stuttgart HRB 240642
J. Lorch Grundstücksverwaltungs GmbH. Waldenbuch .Bahnhofstr. 22. 71111 Waldenbuch). Die Gesellschaft .übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom xx.xx.xx mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung J. Lorch Ges. Co. GmbH . Waldenbuch .Amtsgericht Stuttgart HRB 242757) verschmolzen .Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 20.12.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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