VR 3559 FF: Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht Märkisch-Oderland e

Amtsgericht Frankfurt/Oder VR 3559 FF
VR 3559 FF: Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht Märkisch-Oderland e.V.. Strausberg. Mit dem Verein .übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom xx.xx.xx der Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht Frankfurt .Oder) e. V. mit Sitz in Frankfurt .Oder) .Amtsgericht Frankfurt .Oder). VR 651) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Veränderungen 19.05.2016




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