Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 11199 FF
Uckermärkischer Bildungsverbund gGmbH. Schwedt/Oder.Kunower Straße 3. 16303 Schwedt/Oder). Gegenstand: a) Förderung der Berufsvorbereitung. Berufsausbildung. beruflichen Fortbildung und Umschulung junger Menschen und Erwachsener; b) Förderung der Eingliederung von sozial Benachteiligten. Behinderten und delinquenten Zielgruppen durch sozialpädagogische Betreuung und Tätigkeiten Handwerk. Industrie und Gewerbe; c) Förderung der Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB; d) Tätigkeit als Freier Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und e) Förderung des internationalen Jugendaustausches. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Mitwirkung an dem gesellschaftlichen Ziel. jedem Schulabgänger seinen Neigungen entsprechende Möglichkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten zu bieten. welche seine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Die Gesellschaft erstrebt dazu die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Vereinigungen vergleichbarer Zielsetzung. Im Rahmen der Aufgaben und zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt. die dem Gesellschaftszweck nicht zuwiderlaufen. Grund- oder Stammkapital: 25.200.00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Berndt. Heike. geb. Bresina. *xx.xx.xx. Schwedt/Oder OT Heinersdorf; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: xx.xx.xx mit Änderung vom xx.xx.xx; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Uckermärkischer Berufsbildungsverein e.V. mit Sitz in Schwedt/Oder .AG Frankfurt.Oder). VR 1417 FF) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
Neueintragungen 22.11.2006
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
+ Mehr Infos bei WikipediaDie Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut.
+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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