Amtsgericht Potsdam HRB 7375 P
Johanniter-Krankenhaus im Fläming gemeinnützige GmbH. Treuenbrietzen.Krankenhaus. 14929 Treuenbrietzen). Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegewesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung. den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern. Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen. insbesondere durch den Betrieb des Johanniter-Krankenhauses in Treuenbrietzen und an anderen Orten sowie Ausbildungsstätten. Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse. Nationalität. Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht. Beteiligungen zu erwerben. zu halten und zu veräußern. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt. die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Krankenhäuser festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dieses geschieht unter anderem auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten. Die Gesellschaft fördert damit religiöse Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen. die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind. sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen. Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen. eigene Rechtsträger gründen. sich an anderen Rechtsträgern beteiligen. Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Kruse. Martin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Scharmach. Brigitte; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. insbesondere § 1 Abs. 1 .Firma); § 2 .Gegenstand des Unternehmnes) und § 7 .vormals § 4; Stammkapital)..
Veränderungen 10.08.2007
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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+ Mehr Infos bei WikipediaAufgabe der Abwickler ist es, im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter eine möglichst große Masse zu erwirtschaften
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