Amtsgericht Frankfurt/Oder VR 415 FF
Deutsche Verkehrswacht Seelow e.V.. Seelow. Rechtsverhaeltnis: Der Verein .übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom xx.xx.xx mit dem Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht Märkisch-Oderland e. V. mit Sitz in Strausberg durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers .Amtsgericht Frankfurt .Oder). VR 3559 FF) wirksam geworden. Der Verein ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach dem Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird..
Löschungen 26.03.2010
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Als Gesellschafter gilt also, wer an seiner Gesellschaft beteiligt ist
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